Rund 22.000 gutgläubige Anleger mussten 2013 schockiert erfahren, dass ihre bei der Infinus AG erworbenen Genussrechte und Orderschuldverschreibungen weitgehend wertlos waren. Am Ende blieben sie auf einem Schaden von 312 Millionen Euro sitzen, womit sich der Fall in die größten Anlegerskandale der Bundesrepublik einreiht. Das Dresdner Landgericht attestierte den Verantwortlichen 2018, ein Schneeballsystem betrieben zu haben. Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug verurteilte es die sechs Angeklagten zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren.

Ende Oktober nun könnte die letzte Runde der strafrechtlichen Aufarbeitung anstehen: Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Revisionsanträge der Verurteilten, also darüber, ob das Urteil des Landgerichts Dresden Bestand hat. Die Anwälte der Infinus-Manager argumentieren, dass erst die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen das Geschäftsmodell zum Einsturz gebracht habe. Demgegenüber befand der Vorsitzende Richter im Dresdner Prozess: „Tatsächlich gab es überhaupt kein echtes Geschäft zum Zweck der Renditegewinnung.“