In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung.

Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.